Jugendleitercard (Juleica)

Zielsetzung

Die Juleica dient der Legitimation ehrenamtlicher Jugendleiter:innen gegenüber Erziehungsberechtigten, Politik und Gesellschaft sowie staatlichen und nicht-staatlichen Stellen. Der Erhalt der Juleica ist an definierte Qualitätsstandards für die Ausbildung zum:r Jugendleiter:in gebunden. Diese gewährleisten, dass die Inhaber:innen verantwortlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig werden können.

  • Die Juleica ist für ehrenamtliche Jugendleiter:innen in der Jugendarbeit bestimmt. Sie kann auch für neben- und hauptberufliche Mitarbeiter:innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter:innen tätig werden.
  • Eine anerkannte pädagogische Berufsausbildung oder ein entsprechendes (Fach)Hochschulstudium (bspw. Erzieher/-in, Sozial-, Religionspädagoge/-in, Pädagoge/-in, Diakon/-in, Kinder- und Heilerziehungspfleger/-in), die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden. (bis Ende 2023: sprachliche Formulierung: „Eine berufliche Ausbildung [... ] kann anerkannt werden.“)
  • Voraussetzung ist, dass der/die Jugendleiter:in für einen nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
  • In der Regel ab 16 Jahre, aber auch in begründeten Fällen ab 15 Jahre ausstellbar

Antragsstellung

  • Digital über den Träger der Jugendhilfe (Jugendverband, Jugendorganisation) möglich
  • Prüfung durch den KJR
  • Juleica ermöglicht, die Bayerische Ehrenamtskarte zu beantragen

Ausbildung

34 Zeitstunden (inkl. Praxisbegleitung), (bis 2023: 30 Zeitstunden) davon mind. 15 Stunden in Präsenz (also max. 15 Stunden online, durch ein Gruppensetting und fachlicher Begleitung) (ab 2024: Präzisierung der gängigen Praxis, virtuelle Ausbildungsinhalte (Form und Inhalt definiert) sind möglich)

Seminarleitung: beruflich päd. Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in der Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen.

1. Methodik

  • Aktivierend
  • Reflexion und Praxistransfer ermöglichen

2. Verbindliche Inhalte

Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit besonderer Beachtung einer geschlechtsreflektierten Perspektive (neue Formulierung ab 2024)

  • Grundkenntnisse über die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Rolle einer Jugendleitung (Aufgaben, Funktion, Grenzen) (neu ab 2024)
  • Vermittlung von Gruppenpädagogik in Theorie und Praxis
  • Methodenkompetenz
  • Planung und Durchführung von Aktivitäten anhand von praktischen Beispielen (z.B. Wochenendfreizeit, Jugendbildungsmaßnahme, Internationale Jugendbegegnung, usw.)
  • Strukturen der Jugendarbeit (Demokratischer Aufbau, Mitbestimmung, Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit)
  • Wertorientierung von Jugendorganisationen
  • Rechts- und Versicherungsfragen
  • Prävention sexualisierter Gewalt und Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in der Kinder- und Jugendarbeit (im Wortlaut neu ab 2024)

Querschnittsthemen (soll bei den anderen Themen mit einfließen):

  • Partizipation, Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen (Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit)
  • Nachhaltigkeit

(bis 2024: Gender Mainstreaming, interkulturelle Kompetenz):

Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit vorbehalten, für Leiter:innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbandsspezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln.

Erste Hilfe-Kurs bei der Juleica-Ausbildung:

  • Unterrichtseinheiten a 45 Minuten (=6,75 volle Stunden) für die Juleica-Ausbildung
  • Alternativ kann auch ein „Erste Hilfe am Kind“-Kurs im gleichen Stundenumfang besucht werden
  • Erste-Hilfe-Kurs darf maximal drei Jahre alt sein

Juleica-Verlängerung:

  • Darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (zuvor 12 Zeitstunden, entsprechend 16 Schulungseinheiten)
     

Verbindliche Inhalte bis Ende 2023:

Die praktische und theoretische Qualifizierung zum Erwerb der Juleica umfasst mindestens folgende Inhalte:

  • Aufgaben und Funktionen des Jugendleiters/der Jugendleiterin und Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • Ziele, Methoden und Aufgaben der Jugendarbeit,
  • Rechts- und Organisationsfragen der Jugendarbeit,
  • psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinderund Jugendschutzes.

Darüber hinaus wird empfohlen, aktuelle Themen des Jugendalters und der Jugendarbeit wie Partizipation, Geschlechterrollen und Gender-Mainstreaming, Migrationshintergrund und interkulturelle Kompetenz, internationaler Jugendaustausch und auch verbandsspezifische Themen zum Bestandteil von Ausbildungsstandards zu machen.

Verlängerung und Folgeausstellung

  • Gültigkeitsdauer von max. 3 Jahren
  • Verlängerung nur max. 1,5 Jahre nach Ablauf möglich (Präzisierung neu)
  • Verlängerung mit Teilnahmenachweis von ein oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe mind. 8 Zeitstunden (vollständig online im fachlicher Gruppensetting möglich) – kein Selbststudium (Präzisierung: Online-Format und fachlich begleitetes Gruppensetting)
  • Bei einer Auffrischung wird allgemein ein Erste-Hilfe-Kurs empfohlen (wird nicht in die 8 Zeitstunden mit einberechnet) – Erste-Hilfe-Kurs darf maximal drei Jahre alt sein. Ob die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse für die Verlängerung durchzuführen ist oder nicht, sollen die jeweiligen freien Träger selbst entscheiden - diese können besser einschätzen, ob dies für die Arbeit vor Ort notwendig und sinnvoll ist oder nicht und eine trägerweite Entscheidung treffen.

Weitere Informationen sind auf der Juleica-Website zu finden.

Bayerische Ehrenamtskarte

Die Bayerische Ehrenamtskarte würdigt das Engagement der ehrenamtlich tätigen Bürger unseres Landkreises. Inhaber der Karte profitieren von zahlreichen Vorteilen und Vergünstigungen.
 

Für weitere Informationen bitte hier klicken

Die Bayerische Ehrenamtskarte kann direkt mit der Juleica im Portal mit beantragt werden. Das bedeutet alle Juleica-Inhaberinnen können automatisch Besitzer:innen einer Ehrenamtskarte sein.

Weitere hilfreiche Informationen für Jugendleiter

Aufsichtspflicht

Jugendleiterfreistellungsgesetz

Jugendschutz