neue zuschussrichtlinien ab 1. Januar 2026

Die neuen Zuschussrichtlinien und -anträge gelten ab 01. Januar 2026.

 

 

Zuschussanträge

 

Alle Zuschussanträge sind als formatierte Excelliste hinterlegt. Die Zuschussanträge inkl. Verwendungsnachweis, Teilnehmerliste etc. sollen

per Mail an zuschuss@kjr-rhoen-grabfeld.de gesendet werden.

 

 

1a. Förderung von Jugendleiter-/Mitarbeiterbildungsmaßnahmen

 

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1a. Mittelreservierung bzgl. Förderung von Jugendleiter-/Mitarbeiterbildungsmaßnahmen 

 

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1b. Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen

 

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1b. Mittelreservierung bzgl. Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen 

 

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1c. Förderung von Kurzseminaren

 

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1c. Mittelreservierung bzgl. Förderung von Kurzseminaren

 

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2. Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen

 

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2. Mittelreservierung bzgl. Förderung von Jugendfreizeitmaßnahmen

 

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3. Förderung von Projektarbeit / besondere Maßnahmen

 

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4. Förderung der Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit auf Orts- und Kreisebene

 

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5. Förderung von Sachaufwendungen und Arbeitsmaterialien für die Jugendarbeit

 

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7. Sonderfond für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an Jugendfreizeit- und Jugendbildungsmaßnahmen

 

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Bei Fördermaßnahmen soll unbedingt das neue Logo des Kreisjugendrings verwendet werden. Förderanträge, welche diese Voraussetzung nicht erfüllen, erhielten einen pauschalen Abzug in Höhe von 10 % des Zuschussbetrags. Zudem seien alkoholische Getränke und Pfand nicht förderfähig. (seit November 2024)

 

 

Hier klicken für den Download des Kreisjugendring Logo (PNG) zur Verwendung für Ausschreibungen