ZuschussAnträge ab 01.01.2023
Alle Zuschussanträge sind als formatierte Excelliste hinterlegt. Die Zuschussanträge inkl. Verwendungsnachweis, Teilnehmerliste etc. sollen
per Mail an zuschuss@kjr-rhoen-grabfeld.de gesendet werden.
1a. Förderung von Jugendleiter-/Mitarbeiterbildungsmaßnahmen
1b. Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen
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3. Förderung von Projektarbeit / besondere Maßnahmen
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4. Förderung der Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit auf Orts- und Kreisebene
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5. Förderung von Sachaufwendungen und Arbeitsmaterialien für die Jugendarbeit
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8. Sonderfond für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an Jugendfreizeit- und Jugendbildungsmaßnahmen
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Bei Fördermaßnahmen soll unbedingt das neue Logo des Kreisjugendrings verwendet werden. Förderanträge, welche diese Voraussetzung nicht erfüllen, erhielten einen pauschalen Abzug in Höhe von 10 % des Zuschussbetrags. Zudem seien alkoholische Getränke und Pfand nicht förderfähig. (seit November 2024)
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