ZuschussAnträge ab 01.01.2023

 

Alle Zuschussanträge sind als formatierte Excelliste hinterlegt. Die Zuschussanträge inkl. Verwendungsnachweis, Teilnehmerliste etc. sollen

per Mail an zuschuss@kjr-rhoen-grabfeld.de gesendet werden.

1a. Förderung von Jugendleiter-/Mitarbeiterbildungsmaßnahmen

 

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4. Förderung der Renovierung und Ausstattung von Einrichtungen der Jugendarbeit auf Orts- und Kreisebene

 

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5. Förderung von Sachaufwendungen und Arbeitsmaterialien für die Jugendarbeit

 

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8. Sonderfond für Kinder und Jugendliche zur Teilnahme an Jugendfreizeit- und Jugendbildungsmaßnahmen

 

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Bei Fördermaßnahmen soll unbedingt das neue Logo des Kreisjugendrings verwendet werden. Förderanträge, welche diese Voraussetzung nicht erfüllen, erhielten einen pauschalen Abzug in Höhe von 10 % des Zuschussbetrags. Zudem seien alkoholische Getränke und Pfand nicht förderfähig. (seit November 2024)

 

 

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