Technische Geräte

Technische Geräte verleihen wir nur an die Jugendgruppen unserer Mitgliedsverbände zum Zwecke der Jugendarbeit gem. § 2 SGB VIII.
Daher ist der Verleih unserer technischen Geräte immer im Sinne des §4b UstG von der Umsatzsteuer befreit.

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietsachen befinden sich alle Informationen zum Ablauf des Verleihs, sowie Nutzungs- und Sicherheitshinweise für unsere Spielgeräte.

Hier klicken für den Download der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietsachen (PDF)

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